Was tun wenn es gebrannt hat?

Was tun wenn es gebrannt hat?

Bei Ihnen oder Ihrem Nachbarn hat es gebrannt.                                                       Wie geht es nun weiter, was gilt es zu beachten?

Die Rückkehr in Ihre Wohnung erfolgt praktisch immer in Begleitung der Polizei, des Einsatzleiters oder des Brandschutzexperten. 
Sollten Sie sich unsicher fühlen, können Sie auch um Begleitung bitten.

Bei einem Brand entstehen Schadstoffe. Die meisten Schadstoffe sind gasförmig und können mit ausreichender Belüftung entfernt werden. 
 Die Luft ist stickig und es riecht nach Verbranntem. Nur dort aber, wo Russ oder Verkohlung entstanden ist, ist es ungesund, vor allem dann, 
wenn Sie in Ihren Körper gelangen, z.B. beim Einatmen oder beim Verschlucken.

Wenn es sich beim Brandobjekt nicht direkt um Ihre Wohnung gehandelt hat und nur leicht verraucht wurde, können Sie nach starker Durchlüftung 
sich dort unbedenklich aufhalten. Oftmals ist jedoch der Schock zu gross, um wieder in die Wohnung zurückzukehren. Verbringen Sie in diesem 
Fall am besten einige Stunden bei Verwandten oder Freunden und lüften Sie während dieser Zeit die Wohnung. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn 
Sie sich unwohl fühlen, auch wenn Sie kaum Rauch eingeatmet haben.

  • Die Feuerwehr oder Polizei wird Ihre Wohnung freigeben. 
    Die Einsatzkräfte stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie bei Unklarheiten.
  • Die Räumlichkeiten sollten erst für längere Zeit betreten werden, wenn sie erkaltet und gut durchlüftet sind.
  • Lüften Sie die Räume für einige Stunden gut durch.
  • Halten Sie sich nur so lange wie erforderlich in den betroffenen Räumlichkeiten auf.
  • Vermeiden Sie eine Verschleppung von Russ oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
  • Offene Lebensmittel sollten nicht mehr verzehrt werden.
  • Wenn Sie sich unwohl fühlen, suchen Sie sofort einen Arzt auf.
  • Wenn Sie sich unsicher fühlen, suchen Sie sich für die Nacht eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden. 
    Die Feuerwehr hat Kontaktadressen, wenn Sie kein Nachtlager finden können.
  • Nehmen Sie nur das Allerwichtigste wie Wertsachen oder Dokumente aus Ihrer Wohnung mit, und dies nur, 
    wenn die Sachen rauch- und russfrei sind.
  • Wenn Sie Kleidung, Spielzeug oder andere Gegenstände aus Ihrer Wohnung benötigen, achten Sie, 
    dass diese Sachen rauch- und russfrei sind. Reinigen Sie sie wenn möglich vor dem Gebrauch.
  • Kinder sollten sich nicht alleine in den betroffenen Räumlichkeiten aufhalten.
  • Sichern Sie beim Verlassen die Wohnung gegen Unbefugtes eindringen. 
    Die Polizei wird Ihnen behilflich sein.
  • Wenn Sie nicht Eigentümer des betroffenen Objekts sind, benachrichtigen Sie umgehend den Hauseigentümer oder Vermieter. 
    Eventuell hat die Feuerwehr dies bereits gemacht.
  • Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung sofern Sie eine Hausratversicherung haben. 
    Klären Sie auch die Punkte Reinigung und Renovierung. 
    Geben Sie aber dies nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Vermieter in Auftrag.
  • Sanierungsmassnahmen sind immer dann notwendig, wenn Brandverschmutzungsspuren festgestellt werden können.
  • Auf Sanierung von Brandschäden haben sich einige Firmen spezialisiert. Siehe im Telefonbuch.

Bei Fragen steht Ihnen das Feuerwehrkommando sowie die Gebäudeversicherung gerne zur Verfügung.

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