Rohrführergrundsätze 1950

Rohrführerausbildung

12 Gebote für den Rohrführer laut Feuerwehrkalender 1950

1. Du sollst für deinen Dienst stets vollständig ausgerüstet sein.
Halte die Ausrüstung stets in gebrauchsfähigem Zustand und griffbereit!

2. Du sollst auch im Brandfall den Kopf nicht verlieren und ruhig Blut behalten.

3. Du sollst das Feuer nie ohne Unterstützung angehen.

4. Du sollst Türen und Fenster zu einem brennenden Raum erst öffnen,
wenn deine Leitung unter Druck steht.

5. Du sollst im raucherfüllten Raum kriechend vorgehen,
und dich mit der Leine sichern lassen. Arbeite mit dem Wind.

6. Du sollst das Feuer nur aus nächster Nähe mit
der ganzen Wucht des vollen Wasserstrahls erschlagen.

7. Du sollst stets darauf bedacht sein, Wasserschaden zu verhüten.
Gib nie Wasser ohne lohnendes Ziel! Arbeite mit kleinem Kaliber und hohem Druck!

8. Du sollst das Feuer stets an der Wurzel angreifen.
Spritzen in Rauch und Flammen ist zwecklos.

9. Du sollst deine Umgebung stets im Auge behalten, dich gegen Stichflammen
und fallenden Gegenständen schützen, gegen Einbruch sichern und vor Berührung
mit elektrischen Einrichtungen, Glasscherben etc. hüten.

10. Du sollst vornehmlich auf den Schutz der tragenden Teile bedacht sein.

11. Du sollst erst weiter vorrücken, wenn deine Umgebung vollständig abgelöscht ist.

12. Du sollst dir stets den Rückzug offen halten und dem Befehl zum Rückzug
bei Gefahr unverzüglich folge leisten.

Kommentar des Administrators:
Ausgenommen Ziffer 5, da zu dieser Zeit noch kein Atemschutz vorhanden war,
entsprechen die Gebote für den Rohrführer auch nach 68 Jahren den heutigen Voraussetzungen

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